Bundesfinanzhof 7. Senat 8 May 2014, VII S 32/13 (PKH)

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Germany · · · 08-05-2014

Leitsatz NV: Ein PKH-Antrag kann nur dann zu einer Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO führen, wenn die Fristversäumung auf die Bedürftigkeit des Klägers zurückzuführen ist. Legt ein Bevollmächtigter eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, muss er deshalb zum Ausdruck bringen, dass seine Vertretung auf die Einlegung des Rechtsmittels beschränkt ist. Tatbestand 1 I.

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