Bundesfinanzhof 4. Senat 20 May 2014, IV B 81/13

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Germany · · · 20-05-2014

Leitsatz 1. NV: Für Eigentumsbetriebe ohne weitere Produktionsmittel kommt die Inanspruchnahme des sog. Verpächterwahlrechts in Betracht. 2. NV: Die Betriebsverpachtungsgrundsätze gelten auch nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft, denn es ist geklärt, dass die Auflösung einer Personengesellschaft nicht zwingend zur Überführung der Wirtschaftsgüter des

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