Bundesfinanzhof 1. Senat 30 May 2014, I B 118/13

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Germany · · · 30-05-2014

Leitsatz 1. NV: Unterlässt das FG infolge unrichtiger Auslegung des Klageantrags eine Entscheidung über einen Teil des Rechtsstreits, ist dies nicht im Verfahren der Urteilsergänzung gemäß § 109 FGO geltend zu machen, sondern kann als Verfahrensmangel im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden. 2. NV: Der BFH ist in der Auslegung des Klageantrags nicht an die Auffassung des FG gebunden.

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