Bundesfinanzhof 10. Senat 20 May 2014, X S 11/14

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Germany · · · 20-05-2014

Leitsatz 1. NV: Auch für die Erhebung einer Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten besteht beim BFH Vertretungszwang. 2. NV: Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts setzt die Benennung einer gewissen Anzahl von Vertretungsbefugten voraus, bei denen vergeblich um Übernahme des Mandats ersucht worden ist, hilfsweise, warum dies dem Antragsteller unmöglich gewesen ist.

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