Bundesfinanzhof 7. Senat 8 July 2014, VII B 129/13

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Germany · · · 08-07-2014

Leitsatz 1. NV: Der Frage, unter welchen Voraussetzungen "Erstgutachterbesprechungen" zulässig sind, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2. NV: Aus der Nichterwähnung solcher Besprechungen in der DVStB kann nicht auf ihre Unzulässigkeit geschlossen werden. 3. NV: Aus den Regelungen der DVStB kann kein Verbot abgeleitet werden, nach dem es den Prüfern und Dritten, wie z.B.

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