Bundesfinanzhof 10. Senat 18 June 2014, X B 222/13

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Germany · · · 18-06-2014

Leitsatz 1. NV: Es ist aus der Sicht eines objektiven Dritten zu prüfen, ob die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass dem Sachbearbeiter ein nicht mechanischer Fehler unterlaufen ist. 2. NV: Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn positiv feststeht, dass dem Sachbearbeiter ein nicht mechanischer Fehler unterlaufen ist. Verfahrensgang vorgehend FG Nürnberg, 24.

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