Bundesfinanzhof 3. Senat 31 July 2014, III B 13/14

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Germany · · · 31-07-2014

Leitsatz 1. NV: Eine zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führende Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn das FG in der mündlichen Verhandlung darauf hinweist, dass es an einem zuvor schriftlich erteilten rechtlichen Hinweis nicht mehr festhält, und die Entscheidung dann auf seine in der mündlichen Verhandlung mitgeteilte geänderte Rechtsauffassung stützt. 2.

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