Bundesfinanzhof 3. Senat 18 August 2014, III B 16/14

Also known as

Germany · · · 18-08-2014

Leitsatz 1. NV: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht zu gewähren, wenn die Beschwerdeschrift durch ein Büroversehen von Kanzleiangestellten des Prozessbevollmächtigten an das Finanzgericht statt an den Bundesfinanzhof adressiert wird, der Prozessbevollmächtigte es aber versäumt, den von ihm unterschriebenen Originalschriftsatz daraufhin

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