Bundesfinanzhof 2. Senat 16 September 2014, II B 52/14

Also known as

Germany · · · 16-09-2014

Leitsatz 1. NV: Die Kraftfahrzeugsteuer ist für den Entrichtungszeitraum, in den die Insolvenzeröffnung fällt, auf die Zeit vor und die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufzuteilen. 2. NV: Die Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit nach Insolvenzeröffnung bis zur Abmeldung oder Freigabe des Fahrzeugs ist in entsprechender Anwendung des § 12 Abs.

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