Bundesfinanzhof 10. Senat 8 October 2014, X B 24/14

Also known as

Germany · · · 08-10-2014

Leitsatz 1. NV: Betrifft ein Einwand die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Steuerfestsetzung bzw. Gewinnfeststellung, ist ein auf sachliche Billigkeitsgründe gestützter Erlass nur möglich, wenn die Steuerfestsetzung bzw. Gewinnfeststellung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wenden. 2.

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