Bundesfinanzhof 3. Senat 16 September 2015, III R 6/15

Also known as

Germany · · · 16-09-2015

Leitsatz 1. Ein Kind, das sich in einem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit befindet, wird nur dann i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG für einen Beruf ausgebildet, wenn die Erlangung beruflicher Qualifikationen, d.h. der Ausbildungscharakter, und nicht die Erbringung bezahlter Arbeitsleistungen, d.h. der Erwerbscharakter, im Vordergrund des Dienstverhältnisses steht. 2.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.