Bundesfinanzhof 9. Senat 6 February 2015, IX B 97/14

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Germany · · · 06-02-2015

Leitsatz 1. NV: Hat der Kläger zur Erledigung des gesamten Rechtsstreits einer tatsächlichen Verständigung mit der Maßgabe zugestimmt, dass Änderungsbescheide nur für zwei Streitjahre ergehen sollen, so kann ein Änderungsantrag für Streitjahre, für die nach der tatsächlichen Verständigung eine Änderung ausgeschlossen war, keinen Erfolg haben. 2.

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