Bundesfinanzhof 10. Senat 16 December 2014, X R 47/13
Also known as
Germany · · · 16-12-2014
Leitsatz 1. NV: Ein Apotheker ist im Rahmen der Zumutbarkeit verpflichtet, sämtliche Geschäftsvorfälle, und damit auch Bargeschäfte, aufzuzeichnen. 2. NV: Werden die einzelnen Verkäufe durch eine PC-Kasse aufgezeichnet und gespeichert, hat der Apotheker die entsprechenden Dateien im Rahmen einer Außenprüfung dem Betriebsprüfer auf dessen Verlangen zu überlassen.
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