Bundesfinanzhof 5. Senat 12 February 2015, V R 42/14

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Germany · · · 12-02-2015

Leitsatz NV: Das im Hinzuziehen eines Dritten liegende Zurückdrängen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit zugunsten der Rechtsrichtigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Dritte vor Ablauf der Festsetzungsfrist der gegen ihn gerichteten steuerlichen Ansprüche hinzugezogen oder beigeladen wird. Verfahrensgang vorgehend FG München, 29.

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