Bundesfinanzhof 11. Senat 16 April 2015, XI S 7/15

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Germany · · · 16-04-2015

Leitsatz 1. NV: Ein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht nicht vorliegen und die das Gericht für seine Entscheidung nicht benötigt, besteht nicht. 2. NV: Dem Antrag auf Akteneinsicht fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Akteneinsicht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet ist, dem Rechtsschutz in dem betreffenden Verfahren zu dienen. Verfahrensgang vorgehend BFH, 19.

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