Bundesfinanzhof 10. Senat 27 May 2015, X B 72/14
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Germany · · · 27-05-2015
Leitsatz 1. NV: Selbst unter Beachtung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise fehlt es bei der unbedingten Veräußerung eines Teils der Urheberrechte am Gesamtwerk eines Künstlers (Verwertungsrecht) an einem Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag; ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten darf deshalb nicht gebildet werden. 2.
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