Bundesfinanzhof 10. Senat 9 June 2015, X K 11/14
Also known as
Germany · · · 09-06-2015
Leitsatz NV: Die 6-Monatsfrist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG ist auch anzuwenden, wenn lediglich die Instanz, auf deren Dauer das Entschädigungsverlangen gestützt wird, vor Ablauf von sechs Monaten nach Rügeerhebung abgeschlossen wird. In einem solchen Fall ist es noch möglich, das zunächst verzögerte Verfahren in einer höheren Instanz besonders zügig zu Ende zu führen.
Read the full text
This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.
Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.
Sign in to Moonlit