Bundesfinanzhof 3. Senat 3 August 2015, III B 154/14

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Germany · · · 03-08-2015

Leitsatz NV: Verzichten die Beteiligten in einem Termin zur mündlichen Verhandlung auf eine weitere mündliche Verhandlung und erlässt das FG später einen Beschluss über die Einholung eines Sachverständigengutachtens, so ist der Verzicht dadurch verbraucht mit der Folge, dass das Urteil nicht ohne eine weitere mündliche Verhandlung ergehen kann. Verfahrensgang vorgehend FG München, 4.

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