Bundesfinanzhof 10. Senat 10 September 2015, X B 134/14

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Germany · · · 10-09-2015

Leitsatz 1. NV: Beantragt ein nicht beratener Kläger, wenn auch nur hilfsweise, die Änderung der Steuerfestsetzung, liegt kein Klageantrag vor, der nur auf die isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung gerichtet ist. 2. NV: Trotz des Anbringens eines Befangenheitsgesuchs hat der Kläger zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen, will er sich rechtliches Gehör verschaffen.

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