Bundesfinanzhof 4. Senat 22 October 2015, IV R 17/12
Also known as
Germany · · · 22-10-2015
Leitsatz NV: Wird der Geschäftsbereich "Gastronomie" eines Getränkehandels zwar teilweise mit eigenem Personal betrieben und teilweise organisatorisch getrennt geführt, fehlt es aber an einer räumlichen Trennung und an einer eigenständigen Buchführung, ist dieser Geschäftsbereich mangels hinreichender Selbständigkeit kein Teilbetrieb i.S. des Ertragsteuerrechts.
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