Bundesfinanzhof 6. Senat 20 January 2016, VI R 24/15

Also known as

Germany · · · 20-01-2016

Leitsatz 1. Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis. 2. Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt.

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