Bundesfinanzhof 2. Senat 29 June 2016, II R 41/14

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Germany · · · 29-06-2016

Leitsatz 1. Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten --im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto-- grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. 2. Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast für Tatsachen, die der Annahme

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