Bundesfinanzhof 6. Senat 31 August 2016, VI R 53/14
Also known as
Germany · · · 31-08-2016
Leitsatz 1. Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird (Bestätigung des Senatsurteils vom 16.
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