Bundesfinanzhof 1. Senat 22 October 2015, I B 94/14

Also known as

Germany · · · 22-10-2015

Leitsatz 1. NV: Der Mittelpunkt der Lebensinteressen im abkommensrechtlichen Sinne liegt jedenfalls dann in einem bestimmten Staat, wenn zu diesem Staat erstens die deutlich engeren persönlichen Beziehungen und darüber hinaus gewichtige wirtschaftliche Beziehungen bestehen und vorhandene wirtschaftliche Beziehungen zu einem anderen Staat nur gegenwartsbezogen sind und sich voraussichtlich abbauen

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