Bundesfinanzhof 10. Senat 29 January 2016, X B 93/15

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Germany · · · 29-01-2016

Leitsatz 1. NV: Das FG verstößt gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, wenn es eine auf die Durchführung einer Zusammenveranlagung gerichtete Verpflichtungsklage mit der Begründung als unzulässig verwirft, aus den Akten ergebe sich weder ein Antrag auf Zusammenveranlagung noch eine Entscheidung des FA über diesen Antrag, obwohl das Gegenteil der Fall ist. 2.

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