Bundesfinanzhof 11. Senat 23 February 2016, XI B 113/14

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Germany · · · 23-02-2016

Leitsatz 1. NV: Ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines Beschlusses, mit dem der BFH eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet zurückgewiesen hat, ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig, da ein Rechtsmittel gegen den genannten Beschluss nicht gegeben ist. 2. NV: Über den Antrag auf Tatbestandsberichtigung kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

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