Bundesfinanzhof 10. Senat 25 February 2016, X S 23/15 (PKH)

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Germany · · · 25-02-2016

Leitsatz 1. NV: Eine öffentliche Zustellung ist nur als letztes Mittel zulässig. Sie ist nur zu rechtfertigen, wenn eine andere Form der Zustellung nicht oder nur schwer durchführbar ist. 2. NV: Gegenüber einem obdachlosen Verfahrensbeteiligten obliegt dem FG eine gesteigerte Prozessfürsorgepflicht.

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