Bundesfinanzhof 3. Senat 9 March 2016, III B 103/15

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Germany · · · 09-03-2016

Leitsatz 1. NV: Macht der Steuergläubiger Forderungen auf Steuern oder steuerliche Nebenleistungen gegen die Insolvenzmasse geltend (im Streitfall wegen Einkommen- und Gewerbesteuer), ist ein insoweit geführter finanzgerichtlicher Rechtsstreit auch dann nicht als Aktivprozess zu qualifizieren, wenn es dem Insolvenzschuldner darum geht, die aus seiner Sicht überhöhten Abgabenforderungen zu

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