Bundesfinanzhof 3. Senat 5 April 2016, III B 137/15

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Germany · · · 05-04-2016

Leitsatz 1. NV: Der Anspruch eines Beigeladenen auf rechtliches Gehör ist nicht dadurch verletzt, dass das FG aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat, zu der der Beigeladene nicht persönlich geladen war, sondern die Ladung seinem Prozessbevollmächtigten mit Wirkung für und gegen den Beigeladenen ordnungsgemäß zugestellt worden war, und zudem der Beigeladene seine ausreichend vorhandenen

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