Bundesfinanzhof 10. Senat 25 July 2016, X B 20/16

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Germany · · · 25-07-2016

Leitsatz 1. NV: Die Vollmacht des Prozessbevollmächtigten wirkt gegenüber dem FG so lange fort, bis das Erlöschen der Vollmacht angezeigt wird. 2. NV: Wer den Anschein setzt, er habe unter einer bestimmten Anschrift eine Wohnung, muss dies grundsätzlich bei einer Zustellung gegen sich gelten lassen. 3.

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