Bundesfinanzhof 2. Senat 27 September 2016, II B 31/16
Also known as
Germany · · · 27-09-2016
Leitsatz NV: Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist kommt nicht in Betracht, wenn nicht innerhalb der Frist ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde und nach Fristablauf nicht rechtzeitig der Wiedereinsetzungsantrag gestellt oder die Begründung nachgereicht wird. Verfahrensgang vorgehend FG Köln, 16.
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