Bundesfinanzhof 5. Senat 28 October 2016, V S 29/16

Also known as

Germany · · · 28-10-2016

Leitsatz 1. NV: Eine Gegenvorstellung gegen eine nicht mehr abänderbare Entscheidung ist allenfalls dann zulässig, wenn substantiiert dargelegt wird, die angegriffene Entscheidung beruhe auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder erscheine unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar und entbehre jeder gesetzlichen Grundlage. 2.

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