Bundesfinanzhof 1. Senat 20 July 2016, I R 40/14

Also known as

Germany · · · 20-07-2016

Leitsatz NV: Eine (Finanz-)Beamtin, die Vertreterin einer Behörde war (hier: eine vormalige Sachgebietsleiterin des FA) und nunmehr Richterin wird, ist von der Mitwirkung an allen Sachen ausgeschlossen, die bereits vor ihrer Übernahme in das Richterverhältnis anhängig waren und somit von ihr hätten vertreten werden können. Verfahrensgang vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 19.

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