Bundesfinanzhof 5. Senat 3 November 2016, V B 81/16

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Germany · · · 03-11-2016

Leitsatz 1. NV: Die für eine Berichtigung des unberechtigten Steuerausweises erforderliche Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens kommt in Betracht, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der Rechnung nicht durchgeführt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbehörde zurückgezahlt worden ist. 2.

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