Bundesfinanzhof 2. Senat 10 May 2017, II R 25/15
Also known as
Germany · · · 10-05-2017
Leitsatz Die Besteuerung der Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, richtet sich nach der zwischen den Erben maßgebenden Steuerklasse (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung). Vorerwerbe vom künftigen Erblasser sind nicht zu berücksichtigen. Verfahrensgang vorgehend FG Münster, 26.
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