Bundesfinanzhof 4. Senat 21 December 2016, IV R 45/13

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Germany · · · 21-12-2016

Leitsatz 1. NV: Der Anteil des selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes, den jeder der Ehegatten zur Verfügung gestellt hat, ist in der Regel nicht erheblich und daher zur Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft nicht geeignet, wenn er weniger als 10 % der insgesamt land und forstwirtschaftlich genutzten Eigentumsflächen beträgt (Bestätigung des BFH-Urteils

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