Bundesfinanzhof 3. Senat 21 December 2016, III B 97/16

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Germany · · · 21-12-2016

Leitsatz NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Finanzgericht seine Rechtsansicht auf eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid stützt, tatsächlich aber eine solche vorlag und der Kläger sich im Klageverfahren auf die vorliegende Rechtsbehelfsbelehrung als Indiz für eine vollständige Bescheidung seines Kindergeldantrags berufen hatte.

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