Bundesfinanzhof 10. Senat 1 December 2016, X S 6/16 (PKH)

Also known as

Germany · · · 01-12-2016

Leitsatz 1. NV: Das Verlangen, den Empfänger einer Zahlung zu benennen, kann ermessensfehlerhaft sein, wenn der Zahlende Opfer einer für ihn nicht durchschaubaren Täuschung geworden ist und sich ihm keine Zweifel hinsichtlich seines Geschäftspartners hätten aufdrängen müssen.

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