Bundesfinanzhof 10. Senat 1 December 2016, X S 6/16 (PKH)
Also known as
Germany · · · 01-12-2016
Leitsatz 1. NV: Das Verlangen, den Empfänger einer Zahlung zu benennen, kann ermessensfehlerhaft sein, wenn der Zahlende Opfer einer für ihn nicht durchschaubaren Täuschung geworden ist und sich ihm keine Zweifel hinsichtlich seines Geschäftspartners hätten aufdrängen müssen.
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