Bundesfinanzhof 9. Senat 6 December 2016, IX R 7/16
Also known as
Germany · · · 06-12-2016
Leitsatz 1. NV: Besteht die Gegenleistung bei einer Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in der Abtretung einer Forderung, kommt es grundsätzlich auf deren Werthaltigkeit im Veräußerungszeitpunkt an. 2. NV: Werden Anteile an die nämliche Gesellschaft veräußert und dort zu eigenen Anteilen, führt eine verbilligte Veräußerung zum Vorliegen einer verdeckten Einlage.
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