Bundesfinanzhof 5. Senat 22 February 2017, V B 122/16

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Germany · · · 22-02-2017

Leitsatz 1. NV: Es ist geklärt, dass die Regelung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG für den Bereich der Umsatzsteuer die Anordnung zu den in § 6 Abs. 1 SpielbkV genannten Steuerbefreiungen verdrängt hat. 2. NV: Wegen der bereits ergangenen Rechtsprechung des BFH ist nicht klärungsbedürftig, dass die Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielgeräten steuerpflichtig sind.

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