Bundesfinanzhof 10. Senat 14 March 2017, X S 18/16 (PKH)
Also known as
Germany · · · 14-03-2017
Leitsatz 1. NV: Die öffentliche Zustellung ist erst zulässig, wenn der Aufenthaltsort des Zustellungsadressaten allgemein unbekannt ist. 2. NV: Zur Anschriftenermittlung sind die der Sache nach möglichen und geeigneten Nachforschungen anzustellen. Welche Anforderungen an diese Ermittlungen zu stellen sind, hängt u.a. von dem Vorverhalten des Zustellungsempfängers ab. 3.
Read the full text
This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.
Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.
Sign in to Moonlit