Bundesfinanzhof 10. Senat 8 May 2017, X B 78/16

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Germany · · · 08-05-2017

Leitsatz 1. NV: Ein FG verstößt gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es ohne erkennbare Grundlage in den Akten annimmt, Zinsaufwand sei in einer ganz anderen als der vom Kläger substantiiert und unbestritten vorgetragenen Höhe entstanden. 2. NV: Entscheidungserhebliche zivilrechtliche Vorfragen müssen vom FG grundsätzlich geklärt werden.

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