Bundesfinanzhof 10. Senat 23 June 2017, X B 152/16

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Germany · · · 23-06-2017

Leitsatz 1. NV: Bezieht sich eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht auf das gesamte Verfahren, sondern nur auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte, liegt nur dann ein relevanter Verfahrensmangel vor, wenn er zum einen auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG, zum anderen aus der Sicht des Revisionsgerichts für die Entscheidung erheblich ist. 2.

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