Bundesfinanzhof 5. Senat 3 August 2017, V R 61/16

Also known as

Germany · · · 03-08-2017

Leitsatz NV: Die Bereitstellung von Mobiliar ist bei der Prüfung des anzuwendenden Steuersatzes nicht als Dienstleistungselement zu berücksichtigen, wenn es nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr von Lebensmitteln zu erleichtern, sondern möblierte Bereiche zugleich z.B. auch als Warteraum und Treffpunkt dienen. Verfahrensgang vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 13.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.