Bundesfinanzhof 2. Senat 27 September 2017, II R 14/15
Also known as
Germany · · · 27-09-2017
Leitsatz NV: Ein Grundstück, das eine juristische Person des öffentlichen Rechts unmittelbar für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt und das ausschließlich ihr zuzurechnen ist, ist auch dann von der Grundsteuer befreit, wenn es mit einem Erbbaurecht zugunsten eines privaten Rechtsträgers belastet ist. Verfahrensgang vorgehend Hessisches Finanzgericht, 11.
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