Bundesfinanzhof 6. Senat 6 December 2017, VI R 65/15

Also known as

Germany · · · 06-12-2017

Leitsatz 1. Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Sie vermitteln dem Erzeuger das Recht, nach Rodung einer zulässig bestockten Rebfläche diese wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen, und verkörpern damit letztlich das unionsrechtlich beschränkte Recht, Wein zu erzeugen. 2. Es handelt sich bei diesen Rechten jedenfalls bis zum 30.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.