Bundesfinanzhof 10. Senat 12 December 2017, X B 106/17

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Germany · · · 12-12-2017

Leitsatz 1. NV: Eine Klagerücknahme kann u.a. dann unwirksam sein, wenn sie auf einer unbewussten Irreführung beruht. 2. NV: Ob eine unbewusste Irreführung vorliegt, ist eine Tatsachenfrage. 3. NV: Erklärungen sind im Lichte der jeweiligen Verfahrenslage zu interpretieren. 4. NV: Ein Rechtsirrtum über die prozessualen Folgen einer Erklärung ist kein Versehen nach Art eines Verschreibens.

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