Bundesfinanzhof 4. Senat 6 September 2018, IV R 26/16
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Germany · · · 06-09-2018
Leitsatz 1. NV: Eine Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines unbefristeten Vertriebsvertrags ist mangels Erwerbs eines immateriellen Wirtschaftsguts nicht zu aktivieren. 2. NV: Für die Entschädigung ist auch kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. 3. NV: Bei einem durchlaufenden Posten kann eine außerbilanzielle Zurechnung nicht auf § 160 AO gestützt werden. 4.
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