Bundesfinanzhof 11. Senat 10 April 2019, XI R 4/17
Also known as
Germany · · · 10-04-2019
Leitsatz Die dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben sind nachträgliches Entgelt für die eröffnete Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur, die insbesondere die mobile Erreichbarkeit der Prepaid-Kunden ermöglichte. Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts XXX vom XX.XX.2016 X K XXXX/XX wird als unbegründet zurückgewiesen.
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