Bundesfinanzhof 10. Senat 25 June 2019, X B 96/18

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Germany · · · 25-06-2019

Leitsatz 1. NV: Die Entscheidung im Verlustrücktragsjahr setzt neben der Bestimmung der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte auch Aussagen zur Höhe des Verlustrücktrags voraus. 2. NV: Ist dem Antrag des Steuerpflichtigen die Höhe des zu berücksichtigenden Verlustrücktrags nicht eindeutig und zweifelsfrei zu entnehmen, hat das FA bzw.

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